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Die Geschichte: Der Anwalt der Hexen (aus dem Tagesspiegel)

Friedrich Spee fordert vor fast 400 Jahren: Die Folter ist generell abzuschaffen! Sein Plädoyer wird ein Bestseller – und bringt ihn in Gefahr. 1635 starb der Kämpfer gegen den Hexenwahn

Deutschland im Jahr 1627. Das Land versinkt im Dreißigjährigen Krieg. Söldner durchstreifen die Dörfer, sie plündern und morden, verschleppen Leute und erpressen Lösegeld. Die Leute, die den Krieg und den Hunger überlebt haben, sind von Seuchen ausgezehrt, ihre Kinder sterben, die Äcker liegen brach. Missernten und Nahrungsmittelknappheit beherrschen den Alltag, ein Klimawandel, die „Kleine Eiszeit“, tut das Übrige. Man fürchtet Dämonen, Zauberer und den Teufel.

Der Hexenwahn erreicht seinen Höhepunkt, und das nicht nur in Deutschland. Ob in Frankreich, Spanien, England, Norwegen oder Finnland – überall werden Hexen und Ketzer verfolgt. Und das kommt vielen sehr gelegen. Befeuert von Obrigkeit und Kirche, lassen sich Konkurrenten ausschalten und unliebsame Familienmitglieder beseitigen. Quellen berichten von einem Ehemann, der Gattin, Schwiegermutter und Schwägerin loswurde, indem er sie der Hexerei bezichtigte.

Und die Hexen sind ein Geschäft. Nicht nur für Kopfgeldjäger, Henker und Folterknechte, die für jede Daumenschraube einen Vierteltaler extra kassieren können. Auch Städte und Gemeinden mit ihren leeren Kassen profitieren von den Hexenverbrennungen. Allein das Fürstbistum Bamberg zieht Anfang des 17. Jahrhunderts eine halbe Million Gulden aus dem Nachlass der Opfer ein. Im schlesischen Neiße geben die Behörden um 1651 sogar den Bau eines Verbrennungsofens in Auftrag, um mehr Leute hinrichten zu können. Die Neuzeit hat ihren ersten staatlichen Raubzug, bei dem eine Gruppe willkürlich kriminalisiert wird. Vielleicht 300 000 Menschen sterben zwischen 1484 und 1782, vor allem Frauen. Anderen Schätzungen zufolge könnten es aber auch eine Million Opfer gewesen sein.
Doch es gibt Stimmen der Vernunft. Eine gehört Friedrich Spee, Jesuitenpater aus dem Ruhrgebiet und „Anwalt der Hexen“, wie ihn die Nachwelt nennen wird. Wie so viele hat er den Fall der Kölner Witwe Katharina Henot verfolgt, die verbrannt wurde, obwohl sie selbst unter Folter ihre Unschuld beteuert hatte. Spee zieht seine eigenen Schlüsse daraus. Er studiert Prozessakten, befragt Richter und Opfer. Seine Arbeit wird eine der bekanntesten Schriften gegen den Hexenwahn zur Folge haben, die „Cautio Criminalis“. Sie ist nicht nur eine Polemik gegen die Absurdität der Hexenprozesse, sie enthält auch eine überaus moderne Deutung des Rechts: Niemand darf verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht bewiesen ist. Und: Folter ist kein geeignetes Mittel, um Schuld festzustellen. Deshalb hat sie in einem Staatswesen nichts verloren, egal in welcher Form, egal in welcher Situation.

Spee lebte vor 400 Jahren, am Samstag, den 7. August 2010, war sein 375. Todestag. Ein Ölbild zeigt einen Mann mit schmalem Gesicht und Vollbart, der sich mit nachdenklichem Blick auf ein Gebetbuch stützt. Spee hat das, was man eine randständige Biografie nennen würde. Er studiert Philosophie, mit 19 will er die Welt sehen, es zieht ihn nach Indien. Weil man in diesen Teil der Welt am besten als Missionar kommt, tritt er den Jesuiten bei, die bekannt sind für ihre Auslandseinsätze. Doch sein Traum zerschlägt sich, der Ordensgeneral lässt ihn nicht weg. Spee studiert wieder, schreibt Gedichte und Kirchenlieder, darunter Klassiker wie „Oh Heiland, reiß die Himmel auf“, bis heute ein Adventshit.

Er bleibt in Deutschland, wo er auch gebraucht wird. 1628, der Dreißigjährige Krieg zwischen Katholiken und Protestanten ist zehn Jahre alt, schickt man ihn als Prediger und Seelsorger in die Grafschaft Peine, damit er deren Bewohner wieder in stramme Katholiken verwandelt. Spee macht sich schnell als Scharfmacher einen Namen. Er lässt die Gegend nach Protestanten durchkämmen und sie vor einen Ausschuss laden. Bekennen sie sich zum Katholizismus, bleiben sie unbehelligt, wenn nicht, werden sie ausgewiesen, ihr Besitz wird an Katholiken verkauft.

Spee setzt durch, dass Adelshäuser nur noch katholische Dienstboten haben dürfen, und lässt protestantische Hauslehrer ausweisen. „Heilsamen Terror“ nennt er seine Strategie, bei der Bevölkerung kommt das gut an. Der Jesuit gibt sich bodenständig und volksnah, hilft Kriegsopfern, organisiert Saatgut für die Bauern, für Taufen und Trauungen nimmt er kein Geld. Als er bei einem Überfall schwer verletzt wird, versetzt man ihn als Professor nach Paderborn. Er unterrichtet Jesuiten in Moraltheologie und schreibt ein Buch über Gewissenskonflikte.

Der Bestseller dieser Tage ist jedoch der „Hexenhammer“, verfasst von zwei elsässischen Dominikanern. Seit seinem Erscheinen 34 Mal neu aufgelegt, verkauft sich das Buch in Deutschland hunderttausende Male, der Buchdruck macht es möglich. Der „Hexenhammer“ trifft den Publikumsgeschmack: Es geht um Teufel, Dämonen und Hexen und darum, wie man sie bekämpft. Vor allem aber richtet sich das Buch explizit gegen Frauen. Alle sind sie verdächtig, alte und junge, Mädchen, Mütter, Nonnen. Die früheren Schriften waren noch vage gewesen, was das Geschlecht von Dämonen und Zauberern betraf.

Auch Spee kennt das Buch, und er bekommt die Hexenverfolgung hautnah mit. Um 1630 werden in der Umgebung von Paderborn 500 Frauen verbrannt, der Fall der Katharina Henot ist noch immer Thema. Zumal die Verwandten der Frau auch nach ihrem Tod nicht lockergelassen haben und beim Kurfürsten die Herausgabe der Prozessakten forderten, was nicht ungefährlich war. Die Jesuiten, mit denen Spee zu tun hat, sind in der Sache gespalten. Die einen sehen in dem Prozess einen Justizmord, andere hatten sich selbst unter die Massen gemischt, um Katharina Henot sterben zu sehen.

Das Thema lässt Spee nicht los. Seit Jahren hat er in seinen Schriften die Hexenverfolgung immer mal wieder aufgegriffen, vor allem die übliche Praxis, Frauen so lange zu foltern, bis sie Geständnisse ablegen und andere denunzieren. Da sagt eine Margret Ilsesbacher aus, sie habe eine Eva Doder zehnmal am Hexentanzplatz gesehen, die wiederum will eine weitere Frau, die mit einem Mantel bekleidet war, als oberste Hexe erkannt haben. Eine Maria Becker liefert vier weitere Personen ans Messer, eine Anna Sehr gar 40. Ehemänner zeigen ihre Frauen an, Nachbarn ihre Nachbarn, bis ganze Dörfer und Landstriche entvölkert sind. Um an neue Namen zu kommen, ist den Inquisitoren jedes Mittel recht. Geisteskranke kommen in den Kerker, bis sie jemanden belasten, Kleinkinder werden ausgepeitscht, damit sie die Anklage gegen ihre Mütter bestätigen.

Spee beobachtet das mit eigenen Augen. Er geht in die Gefängnisse und besucht die Verurteilten. Er trifft schwer verletzte, von der Folter entstellte Frauen, deren Vertrauen er erst gewinnen muss. Für sie ist jeder, der eine Kutte trägt, ein potenzieller Folterknecht. Als eine Mischung aus Sozialarbeiter und Aktivist hört er sich ihre Version an, betet mit ihnen, nimmt ihnen auch mal die Beichte ab. Er befragt Richter und Henker, studiert Prozessakten und beobachtet Folterungen. Uneinig sind sich die Quellen, ob er die als Hexen verurteilten Frauen auch zum Scheiterhaufen begleitet. Klar ist jedoch sein Fazit: Hier würden reihenweise unbescholtene Bürger gequält und umgebracht. „Ich habe noch keine einzige wirkliche Schuldige gesehen.“

1631 erscheint seine Streitschrift, die „Cautio Criminalis“. Anonym, und das aus gutem Grund. Schon der Titel ist eine Provokation, er heißt so viel wie „Dringende Warnung“. Spee rechnet darin mit allen ab. Mit Obrigkeit und Kirche, die die Hexenverfolgung ermöglichten. Mit den Richtern und Folterknechten, die an den Prozessen gut verdienen würden. Mit der Bevölkerung, die, getrieben von Neid und Habgier, Mitbürger denunziere. „Schon jetzt heißt es im Volke“, schreibt Spee, „das schnellste und bequemste Mittel, reich zu werden, seien die Hexenverbrennungen; es sei recht einträglich, wenn man den Verdacht vom Dorf auf die Stadt auf reichere Familien lenke könne“. Immer wieder kommt er auf Katharina Henot zurück. Dass sie bis zuletzt ihre Unschuld beteuerte. Dass sie trotzdem keine Chance hatte.

Am schärfsten geht Spee mit der Folter ins Gericht. Das, was den angeklagten Frauen angetan wurde, ist sogar aus Sicht der Zeit rechtswidrig. Der Rechtsgrundsatz, wie er in der Carolina, dem Reichskriminalgesetz, festgelegt ist, lautet nämlich: Unter Folter dürfen ausschließlich Fragen gestellt werden, auf die nur der Schuldige die Antwort wissen kann. Wo die Tatwaffe ist, zum Beispiel. Kommt nichts Verwertbares dabei heraus, ist der Delinquent freizulassen. Für die Folter selbst gibt es ein genaues Reglement, das mit dem Vorzeigen der Instrumente beginnt. All das gilt in den Hexenprozessen nicht. Die Frauen werden willkürlich und so lange mit den abartigsten Vorrichtungen gequält, bis sie an ihren Verletzungen sterben oder irgendetwas sagen. Sagen sie nichts, ist für die Inquisitoren erst recht Hexerei im Spiel, ein tödlicher Zirkelschluss.

Spee argumentiert in der „Cautio Criminalis“ ausschließlich juristisch gegen die Hexenverfolgung. Dass Angeklagte etwa keinen Verteidiger bekommen, dass die Schuld von vorneherein feststeht, dass Behauptungen nicht überprüft werden. Wie sollte denn ein Richter überhaupt feststellen, ob tatsächlich ein Hexensabbat stattgefunden habe? An der Existenz von Hexen und Dämonen zweifelt auch Spee nicht. Die Hexerei ist für ihn eines der schlimmsten Verbrechen, da ist er ein Kind seiner Zeit. Er hält lediglich die Verfahren, die sie ans Licht bringen sollen, für untauglich. Folter und Hexenprozesse würden Schuldige hervorbringen, die es nicht gibt. Spees Forderung: „Es muss gänzlich mit der Hexeninquisition aufgehört werden.“

Paradoxerweise macht genau das die „Cautio Criminalis“ so modern. Spee nimmt in seinem Buch die Grundsätze jedes aufgeklärten Rechtswesens vorweg: die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, den Grundsatz, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei. Vor allem aber richtet sich Spee gegen die Folter. Nicht nur weil sie Menschen erniedrige und einschüchtere, sondern weil sie ein sich selbst reproduzierendes System sei. Unter Folter denunzieren Unschuldige andere Unschuldige, die nun ihrerseits gefoltert werden.

Die Folter, so Spee, sei „völlig abzuschaffen und nicht mehr anzuwenden“. Damit tritt ausgerechnet ein Barockmensch, der an Dämonen glaubt, für die totale Ablehnung der Folter ein, die heute, knapp vier Jahrhunderte später, immer mal wieder infrage gestellt wird. Ob es um Waterboarding auf Guantánamo geht oder darum, ob ein Polizist einem Kindesentführer Schmerzen androhen darf, damit er sein Versteck preisgibt, wie im Fall Magnus Gäfgen.

Die „Cautio Criminalis“ wird ein Bestseller. Der Verfasser bleibt nicht lange anonym, Sanktionen folgen auf den Fuß. Spee soll aus dem Orden ausgeschlossen werden. Allerdings hat er Glück, es gibt viele Jesuiten, die seine Auffassung teilen, sein Provinzial versetzt ihn nur. Dass Spee nicht selbst der Hexerei beschuldigt wird, liegt wohl nur daran, dass er nicht mehr lange zu leben hat. Drei Jahre, nachdem er eine zweite, noch verschärfte Auflage herausgebracht hat, erkrankt er schwer. In Trier hat er sich 1635 bei der Betreuung sterbender Soldaten ein pestartiges Fieber geholt, das ihn schließlich umbringt.

Bis seine Thesen sich endgültig durchsetzen, dauert es noch eine ganze Weile. Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe findet 1793 in Südpreußen statt.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/der-anwalt-der-hexen/1898642.html